Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
Anlage 1 (zu § 4 Fahrschülerausbildungsordnung)
Anlage 1 (zu § 4 Fahrschülerausbildungsordnung)
1. Persönliche Voraussetzungen
1.1 Körperliche Fähigkeiten
- Sehfähigkeit, Sehtest
- Bedeutung von Gesundheit und Fitness
1.2 Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten
- Krankheiten und Gebrechen
- Aufmerksamkeitsdefizite
- Konzentrationsmängel
- Alkohol, Drogen und Medikamente
- Ermüden und Ablenkung
1.3 Psychische und soziale Voraussetzungen
- Einstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen, Fahren und Straßenverkehr
- Orientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.