Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
Anlage 1 (zu § 4 Fahrschülerausbildungsordnung)
Anlage 1 (zu § 4 Fahrschülerausbildungsordnung)
9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
9.1 Einfahren, Anfahren
9.2 Überholen, Vorbeifahren, Ausweichen
9.3 Nebeneinanderfahren
9.4 Abbiegen
9.5 Wenden
9.6 Rückwärtsfahren
9.7 Kenntnis der Verkehrsregelungen bei verschiedenen Fahrmanövern. Insbesondere durch
- Kennen und Wahrnehmen von Gefahren bei Fahrmanövern
- Verkehrsbeobachtung üben
- Erfahrung, dass sie erhöhte Konzentration erfordern
- Lernen, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wo man Fahrmanöver ausführen kann oder davon absehen soll.