Anlage 2.2 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen
Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1326; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen a) Technik, Physik – Betriebs- und Verkehrssicherheit – Wartung und Pflege der Fahrzeuge – Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO – Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten b) Personen- und Güterbeförderung – Personenbeförderung – Ladeflächen und Beladung c) Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug – Energiesparende Fahrweise – Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien. | ||
2. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen a) Fahrgeschwindigkeit b) Fahren in Fahrstreifen c) Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen d) Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen e) Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen f) Bremsen – Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse) – Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv) – Bremsen im Gefälle und bei Gefahr g) Zusammenstellung von Zügen – Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen – Stützlast – Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren – Beleuchtung h) Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz) i) Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96. |