Die Grundaufgaben der Klasse B
Grundsätzliches:
Grundfahraufgaben dienen dem
Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer
Geschwindigkeit selbstständig handhaben kann. Grundfahraufgaben sind in
Verkehrsarmen Straßen oder Plätzen, möglichst in der Ebene
durchzuführen. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten. Der Verkehr
ist vor und während der Aufgabe ausreichend zu beobachten. Beim Anfahren
vom Straßenrand ist der Blinker zu betätigen.
Die Grundfahraufgaben sind:
1. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt (Rückwärts rechts um die Ecke)
2. Umkehren (an der Ampel, Wendebuchten, Hofeinfahrten etc.)
3. Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung, Vorwärts/Rückwärts rechts oder links)
4. Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung, seitwärts rückwärts rechts)
5. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung)
Bei der Prüfung wählt der Prüfer eine Aufgabe von Nummer 1 und 2, sowie eine Aufgabe von Nummer 3 und 4 aus. Die Grundfahraufgabe Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung) ist immer Bestandteil der Prüfung. Insgesamt sind drei Grundfahraufgaben durchzuführen.
Bei der Prüfung wählt der Prüfer eine Aufgabe von Nummer 1 und 2, sowie eine Aufgabe von Nummer 3 und 4 aus. Die Grundfahraufgabe Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung) ist immer Bestandteil der Prüfung. Insgesamt sind drei Grundfahraufgaben durchzuführen.
Inhalt der Grundfahraufgaben:
1. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt (Rückwärts rechts um die Ecke)
-nach rechts rückwärts in
möglichst engen Bogen unter Beachtung des Rechtsfahrgebots fahren, ohne
auf den Bordstein aufzufahren oder Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Das
Fahrzeug muss parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung
stehen.
Fehlerbewertung:
- ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- nicht in möglichst engen Bogen gefahren
- Nichtbeachten des Rechtsfahrgebots
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung
- Endstellung nicht durch rückwärtsfahren erreicht
- mehr als zwei Korrekturzüge*
2. Umkehren (an der Ampel, Wendebuchten, Hofeinfahrten etc.)
- selbstständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren
Fehlerbewertung:
- ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot
3. Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung, vorwärts/rückwärts rechts oder links)
- Vorwärts- oder Rückwärts in eine
Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer
oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend
anhalten
Fehlerbewertung:
- ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- nicht ausreichender Seitenabstand
- Fahrzeugumriss ragt über die markierte Parkfläche hinaus
- mehr als zwei Korrekturzüge*
4. Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung, seitwärts rückwärts rechts)
- Rückwärtsfahren in eine etwa 8m lange Lücke (z.B. zwischen zwei Fahrzeugen) und anschließend halten
Fehlerbewertung:
- ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- Fehlerhafte Endstellung (z.B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)
- Abstand zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung größer als 30cm
- mehr als zwei Korrekturzüge*
5. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung)
- PKW durch Betätigen der Kupplung
und Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer
Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zum Stillstand bringen.
- Die Anweisung zur Bremsung erfolgt durch den Fahrlehrer.
Fehlerbewertung:
- Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit
- Kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse
- Nichterreichen der nötigen Verzögerung
- Wesentliches Abweichen von der Fahrlinie
- Abwürgen des Motors