Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
Anlage 1 (zu § 4 Fahrschülerausbildungsordnung)
Anlage 1 (zu § 4 Fahrschülerausbildungsordnung)
5. Vorfahrt und Verkehrsregelungen Verhalten
- bei besonderen Verkehrslagen
- an Kreuzungen und Einmündungen
- bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
insbesondere durch
- Handeln in der richtigen Reihenfolge (u. a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)
- Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
- Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
- Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
- Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten
- umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen.