Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
Anlage 1 (zu § 4 Fahrschülerausbildungsordnung)
Anlage 1 (zu § 4 Fahrschülerausbildungsordnung)
6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
6.1 Verkehrszeichen und -einrichtungen
- Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen
sonstige Zeichen (Zusatzschilder), Verkehrseinrichtungen
- Wissen um die Systematik und Logik
- Formen, Farben, Piktogramme,
Schrift der Verkehrszeichen, „Lesen“ von Verkehrseinrichtungen und
Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten
6.2 Bahnübergänge
- Sicherheits- und Umweltbewusstsein – Verhalten an Bahnübergängen.